Schulung zur Schnittstelle Migration/Flucht und Behinderung

Ausgangspunkt

Als Asyl- und Migrationszentrum trägt man die Verantwortung, die Menschen, die in die Beratung kommen oder bei Veranstaltungen teilnehmen, als komplexe Individuen zu betrachten, die nicht nur „Migrant*innen“ sind, sondern andere Diversitätsdimensionen in sich vereinen. Das kann eine Religion, eine Geschlechtsidentität oder z.B. auch eine Behinderung sein. Behinderungen sind in vielen Ländern kein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Diskurses. Menschen mit Behinderungen tauchen oft nicht im gesellschaftlichen Leben auf und meist gibt es außerhalb der familiären Hilfsstrukturen keine Unterstützung vom Staat. Viele Betroffene reden dann auch bei ihrer Ankunft in Deutschland nicht darüber, da sie sich für die eigene Behinderung oder die ihres Familienmitglieds schämen. In Deutschland ist das Thema Behinderung kein Tabu mehr und der deutsche Staat stellt zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene bereit. Beratungsstellen, die potenziell mit dieser Zielgruppe Kontakt haben, sollten diese Thematik deswegen besonders im Blick haben. Das kann zum einen dadurch passieren, dass die Vernetzung zwischen Beratungsstellen im Bereich Teilhabe/Behinderung sowie Migrationsberatungsstellen gestärkt wird. Zum anderen sollten die einzelnen Stellen für die Themen der jeweils anderen Seite sensibilisiert werden. Eine Möglichkeit stellt die Durchführung einer Schulung zur Schnittstelle von Migration/Flucht und Behinderung dar, an der Beratende aus beiden Bereichen teilnehmen.

 

Zielgruppe

Berater*innen aus dem Bereich Migration/Flucht sowie dem Bereich Teilhabe/Behinderung

Ziele

  • Vernetzung beider Bereiche
  • Sensibilisierung für die jeweils fremden Themen
  • Hilfsstrukturen für Zielgruppe verbessern
  • Enttabuisierung des Themas bei der Zielgruppe

 

Format

Schulung (Präsenz oder online)

Inhalte/Vorgehen

Zunächst sollte ein*e Referent*in gefunden werden, der*die sich als Expert*in für diesen Schnittstellen-Bereich, eignet (s. Sonstiges). Daraufhin sollten Migrationsberatungsstellen sowie Beratungsstellen aus dem Bereich Teilhabe/Behinderung angesprochen werden. Falls Interesse an einer solchen Schulung besteht, können Termine koordiniert werden. Die Schulung kann in Präsenz stattfinden, möglich ist aber auch eine Durchführung online. Die organisierende Person kann dann im Vorfeld die passenden Leitfäden für die Schulung bestellen (s. Sonstiges) und diese den Teilnehmenden für die Schulung bereitlegen. Zudem sollten ein Raum und technische Geräte reserviert oder ein Raum bei einer Online-Plattform wie Zoom vorbereitet werden. Für die Termine muss eine Person bestimmt werden, die für den reibungslosen Ablauf und die funktionierende Technik (Laptop, Beamer) bzw. für technische Fragen bei der Durchführung online verantwortlich ist

Referent*in/Dozent*in

Expert*in im Bereich der Schnittstelle Migration/Flucht und Behinderung (s. Sonstiges)

Zeitraum/Dauer/Gruppengröße

2 Tage, jeweils 3 Stunden, 5-10 Personen

Räumlichkeiten und Ausstattung

  • Schulungsraum oder Online-Plattform (Zoom o.ä.)
  • Getränke und Snacks (wenn in Präsenz)
  • Laptop und Beamer (wenn in Präsenz)
  • „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ (s. Sonstiges)

Ausgaben/Positionen

  • Getränke und Snacks (wenn in Präsenz)
  • Honorar für Referent*in
  • Versandkosten für bestellten Leitfaden (s. Sonstiges)
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Sonstiges

Es gibt einen „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ (2020), der von Dr. Barbara Weiser und Maren Gag erstellt wurde. Dieser kann kostenlos beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V. bestellt oder online als PDF heruntergeladen und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.

Link: https://www.caritas-os.de/themen/migration-und-integration/aktuelles/leitfaden-zur-beratung-von-menschen-mit-einer-behinderung-im-kontext-von-migration-und-flucht

 

Die Autorinnen des Leitfadens bilden auf Basis des Leitfadens außerdem Trainer*innen aus, die daraufhin berechtigt sind, Schulungen in dem Bereich durchzuführen. In Südniedersachsen ist das z.B. eine Mitarbeiterin im Projekt FairBleib Südniedersachsen-Harz. Für andere Regionen kann direkt beim Caritasverband nachgefragt werden.

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Besonderheiten des ländlichen Raums:

Oft gibt es im ländlichen Raum weniger Beratungsstellen als in städtischen Gebieten. Das ist für die Beratungssuchenden ein Nachteil. Durch die Schulung von Mitarbeiter*innen aus beiden Bereichen hinsichtlich der Schnittstelle kann dieser Nachteil etwas ausgeglichen werden. Inhaltlich empfiehlt es sich für die Durchführung einer solchen Schulung Berater*innen aus beiden Bereichen mit nur einer Durchführung zu schulen, so können die Teilnehmenden von dem Austausch untereinander profitieren. Dadurch erhöht sich zudem die Zahl der Teilnehmenden, so dass sich das Angebot auch im ländlichen Raum „lohnen“ kann.

    Europa foerdert
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.      Europa foerdert